Das Grundgesetz lässt eine soziale Marktwirtschaft zu und ermöglicht Veränderungen, zum Beispiel die Verbesserung im sozialen Bereich.
GG Art. 20. Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, er verbietet ein liberalistisches Wirtschaftssystem mit ungehemmtem Gewinnstreben und ohne soziale Beschränkungen.
GG Art. 14 Abs. 2: Sozialbindung des Eigentums, zum Wohle der Allgemeinheit ist eine Enteignung möglich, wie zum Beispiel die Vergesellschaftung
- von Grund und Boden,
- Naturschätzen und
- Produktionsmitteln
unter angemessener Entschädigung.
Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" stammt von dem Freiwirtschaftler Otto Lautenbach..., der im Januar 1953 die Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (ASM) gründete. In enger Zusammenarbeit mit dem damaligen Wirtschaftsminister...Ludwig Erhard sollte erstmalig eine "freie Marktwirtschaft ohne Kapitalismus" verwirklicht werden. ...Für die makroökonomische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wurde ein von der so genannten "katholischen Soziallehre" beeinflusstes Konzept von Alfred Müller-Armack übernommen, eine "sozial gesteuerte Marktwirtschaft" (kapitalistische Marktwirtschaft mit angehängtem "Sozialstaat"), für die sich später der Begriff "soziale Marktwirtschaft" einbürgerte."[1]
Freiheitsprinzip --> Soziale Marktwirtschaft + sozialer Ausgleich
Merkmale der sozialen Marktwirtschaft:
Der Staat greift ein:
Der Staat greif auch in den Marktablauf ein, um wirtschaftliche Schwierigkeiten auszuräumen. Dies erfolgt durch:
Das nachfolgende Video von Günter Ederer zeigt, wie gegenwärtig die Marktwirtschaft in Deutschland funktioniert.
Ein aktuelles Video vom 4.7.2018 mit Herrn Tichy: Platzt die Wohlfühl-Blase in Deutschland?
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Quelle:
[1] Stefan Wehmeier; Die Finanzkrise und der Aberglaube der hohen Politik, 30. Juni 2011 http://www.deweles.de/files/soziale_marktwirtschaft.pdf
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