In der Norm DIN 4109 sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Es kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden. Es ergibt sich die Notwendigkeit einer gegenseitigen Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms.
Im Zuge der Harmonisierung der nationalen Normen sind neue europäische Normen erschienen, z.B. DIN EN 20140, DIN EN ISO 140 u. 717, sowie DIN EN 12354). Danach sind die anwendungsrelevanten Eigenschaften von Bauteilen vom Systemanbieter durch entsprechende Nachweise zu bestätigen. Dies bedeutet: der Hersteller liefert einen Bausatz mit zugesicherten Systemeigenschaften, die die Austauschbarkeit von Komponenten weitgehend ausschließt. Künftig sind präzise Ausführungshinweise nicht mehr einer Norm, sondern den Hersteller/Systemanbieter zu entnehmen.
© www.leipzigerinstitut.de 5/2006
Leipziger Institut für Bildung und Forschung e.V.