Leipziger Institut

Kostenarten

Als Kostenarten bezeichnet man nach der Art des Verzehrs an Gütern und Diensten unterteilte (Gesamt-)Kosten. Wichtige Arten sind:

  1. Fertigungsmaterialkosten,
  2. Lohn- und Gehaltskosten,
  3. Abschreibungs- und Zinskosten,
  4. Instandhaltungskosten

In der Kostenartenrechnung werden alle Kosten eines Zeitabschnittes in zweckmäßiger Gliederung erfasst. Sie bildet die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Ihre Aufgabe besteht darin, die erforderlichen Kostenwerte für die Vorkalkulation, Nachkalkulation, Kostenkontrolle und Ergebnisermittlung zur Verfügung zu stellen.



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